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Tag: Ltd.-Gesellschaft

Woher bekommt man Informationen über eine in Deutschland aktive Ltd.-Gesellschaft nach britischem Recht?

Woher bekommt man Informationen über eine in Deutschland aktive Ltd.-Gesellschaft nach britischem Recht?

Recherche in Deutschland schneller und preiswerter, oft wird aber auch noch eine Dokumentenbeschaffung im Vereinigten Königreich nötig sein

Limited Company (Ltd.) wird im britischen Gesellschaftsrecht eine nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung genannt. Sie ist im Vereinigten Königreich auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt  ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (GmbH).
Eine Ltd. ist zwar in England beim Companies House registriert, jedoch sollte diese auch in Deutschland beim Handelsregister mit einer Zweigniederlassung registriert sein, wenn sie in Deutschland geschäftlich aktiv ist. Der Abruf eines Handelsregisterauszuges dieser Zweigniederlassung der Ltd. ist schneller möglich und auch meist preisgünstiger, als wenn man diese Angaben beim englischen Handelsregister abruft. Außerdem hat der Handelsregisterauszug der Ltd. in Deutschland das Aussehen eines deutschen Handelsregisterauszuges und ist auch in deutscher Sprache abgefasst. Er verrät genauso auch alle relevanten Informationen, mit Ausnahme der Gesellschafter (Shareholder). Wenn es jedoch detaillierter und genauer sein soll, dann empfiehlt sich sicherheitshalber auch noch der Abruf des Registerauszuges beim Companies House in Cardif. (Diesen sollten Sie zweckmäßigerweise über einen versierten Dienstleister realisieren. Denn Aufgrund der Forderung an jede im Companies House registrierte Ltd., jährlich mehrere neue Dokumente eiunzureichen, kann die Vielzahl hinterlegter Dokumente schnell zu ausufernden Kosten führen – man sollte einschätzen könnnen, was man wirklich benötigt.)

Sie erhalten hier den Handelsregisterauszug über einer Ltd. in Deutschland ohne Mitgliedschaft, Abo, versteckte Kosten oder Anmeldung und dies schon innerhalb weniger Minuten. Und: Wenn die Ltd. keine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält, dann ist dies zumindest auch eine Information über die Ltd. Außerdem bleibt es dann für Sie kostenfrei, denn wir berechnen nur den tatsächlich abgerufenen Handelsregisterauszug über eine Ltd.

Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt  gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.

Auftragsformular anschauen: Ltd. in Deutschland