Wie sicher und aktuell sind Gesellschafterangaben in Dokumenten, die beim Handelsregister vorliegen?

Wie sicher und aktuell sind Gesellschafterangaben in Dokumenten, die beim Handelsregister vorliegen?

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Es wird immer wieder gefragt, woher die beim Handelsregister vorhandenen Gesellschafterangaben stammen und wie aktuell und zuverlässig diese sind. Fakt ist, dass das Amtsgericht bzw. Registergericht diese Daten nicht selbst erhebt, sondern nur die entsprechende Gesellschaft diese Angaben nach jeder Veränderung selbst einzureichen hat. Aber: Versäumnisse gehen zu Lasten der Gesellschaft, insbesondere des Geschäftsführers. Deshalb ist der sehr zur Aktualität motiviert.
Während das Einreichen der Gesellschafterangaben beim Registergericht des Gesellschaftssitzes früher durch ein formloses Übersenden möglich war, ist seit der Einführung der elektronischen Registerführung grundsätzlich die elektronische Form vorgeschrieben. Das geschieht mittels einer frei erhältlichen Software, bei manchen Registergerichten gibt es auch einen herunterladbaren Vordruck. Es liegt auf der Hand, dass die bisherige Papiereinreichung der Gesellschafterangaben einfacher war, vor allem, wenn bei der entsprechenden Änderung bei den Gesellschafterangaben kein Notar hinzugezogen wurde, denn die Notariate haben mittlerweile Erfahrung damit, wie und in welcher Form die Gesellschafterangaben beim Registergericht elektronisch eingereicht werden müssen.
Trotzdem: Die veränderten Gesellschafterangaben sind von der Gesellschaft unverzüglich einzureichen, unter Anführung des Tages der Veränderung und des Datums der Einreichung der Gesellschafterangaben an das Registergericht.
Erst wenn das Registergericht Kenntnis von einem Wechsel bei den Gesellschaftern erhält, auch etwa durch einen gerichtsbekannten oder mitgeteilten Sterbefall oder durch Nachfrage einer dritten Stelle, dann wird es die Gesellschaft zur Einreichung der neuen Daten binnen eines Monats auffordern. Ein Zwangsgeldverfahren ist möglich. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die beim Handelsregister vorhandenen Angaben über die Gesellschafterangaben aktuell sind, denn oft ändert sich auch einfach wenig bis gar nichts. Das letzte vorhandene Dokument gilt als das aktuelle, auch wenn es bereits viele Jahre alt ist.

Auskunft über die Gesellschafterangaben beim Registergericht können Sie hier erlangen:
Gesellschafterangaben beim Registergericht

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