Einen Abdruck aus dem Handelsregister hier bestellen

Einen Abdruck aus dem Handelsregister hier bestellen

Inhaltlich gleich: Auszug – Abdruck – Ausdruck

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Registergerichten in Deutschland ab etwa 2005 gibt es begrifflich-formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke/Abdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich, ähnlich wie der neuere Abdruck aus dem Handelsregister. Handelsregister sind in  Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke/Abdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.

Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, durch uns lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern

Unter zeitl. Aspekt gibt es folgende Arten für einen Abdruck Handelsregister:

1. Der „Aktuelle Abdruck aus dem Handelsregister“: Überblick über alle am Tag des Abrufes gültigen Eintragungen, enthält also keine früheren oder gelöschten Daten.
2. Der „Chronologische Abdruck aus dem Handelsregister“ mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung (ab 2007), auch mit gelöschten Daten.
3. Der „Historische Abdruck aus dem Handelsregister“ mit allen Daten, von der Gründung bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren (bis 2007).

Wir liefern Ihnen so in ca. 30 min, oder sogar noch schneller einen Abdruck aus dem Handelsregister über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland) online und im Original vom Amtsgericht bzw. dem Registerportal der Länder. Sie bekommen diesen Abdruck aus dem Handelsregister auf elektronischem Wege im PDF-Format. Sie können diesen dann leicht auf Ihrem Computer abspeichern und sich selbst ausdrucken. Aus dem Abdruck aus dem Handelsregister geht neben der Firma, also dem „Namen“ des Unternehmens auch der Sitz (Adresse) und der Gegenstand der Gesellschaft hervor. Ebenso: Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung.

Sie erhalten den Abdruck aus dem Handelsregister online bei uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Abdruck aus dem Handelsregister sehr kurzfristig auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung für den Abdruck aus dem Handelsregister auf Wunsch per Briefpost zu, ansonsten auch per E-Mail.

Über uns erhalten Sie gegen einen Aufpreis auch einen beglaubigten Abdruck aus dem Handelsregister vom Amtsgericht oder wir lassen für Sie zum gleichen Preis Kopien aus der Registerakte fertigen: aktuelle und frühere Gesellschafterlisten, Angaben zu Geschäftsführern, zu Gesellschaftsverträgen, Verflechtungen, Jahresabschlüsse, Bilanzen etc. Diese Dokumente und auch den beglaubigten Abdruck aus dem Handelsregister übermitteln wir Ihnen dann zumeist innerhalb weniger Tage. Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen dieses Formular:

Abdruck aus dem Handelsregister

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