Amtlicher Ausdruck / Abdruck vom Handelsregister

Amtlicher Ausdruck / Abdruck vom Handelsregister

Was ist ein amtlicher Ausdruck oder Abdruck aus dem Handelsregister?

Mit Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren trat an die Stelle des bisherigen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der Terminus “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”. Der – wenn man so will: normale – “(nicht amtliche) Ausdruck aus dem Handelsregister” hingegen stellt die unbeglaubigte Form dar. Gegenwärtig werden auch noch die alten Begriffe benutzt, angefangen von “Handelsregisterauszug” über “Auszug aus dem Handelsregister” bis hin zur “Auskunft aus dem Handelsregister”. Entscheidend ist jedoch, ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck aus dem Handelsregister gewollt wird. Der Unterschied liegt nicht nur bei den Kosten, denn ein amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister erfordert zusätzliche Beglaubigungsgebühren, sondern auch der Zeitfaktor spielt eine Rolle. Der amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister ist nur direkt beim Registergericht und in Papierform erhältlich und muss per Brief verschickt werden, er liegt also nicht in elektronischer Form vor. Entscheidend ist also immer das Wörtchen “amtlich”. Eine Gesellschafterliste hingegen braucht in aller Regel nicht beglaubigt werden und ist deshalb meist sofort abrufbar.
Der “Aktuelle Auszug aus dem Handelsregister” ist also unbeglaubigt und kann von uns innerhalb von wenigen Minuten abgerufen werden. Inhaltlich unterscheidet sich der “Amtliche Auszug aus dem Handelsregister” nicht vom normalen Auszug. Der “amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister” wurde jedoch von seiten des Amtsgerichtes mit einem Siegel versehen. Er ist häufig dann nötig, wenn das Dokument bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden vorgelegt werden soll.
Auch den “Amtlichen Auszug aus dem Handelsregister” bekommen Sie von uns ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und in der Regel auch ohne Vorkasse. Preiswerter und schneller ist ein unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister. Diesen erhalten Sie hier innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken).

Auftragsformular:
Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister

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