Eine Auskunft aus einem deutschen Handelsregister erhalten.
Woher bekommt man schnell eine Auskunft aus dem Handelsregister?
Eine Auskunft aus dem Handelsregister wird oft auch kurz als Handelsregisterauszug bezeichnet. Aus diesem geht hervor: Firma, also der „Name“ des Unternehmens, Betriebssitz (= Adresse), der Geschäftszweck der Gesellschaft, die Rechtsform, die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es offiziell begrifflich keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis zur Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Die Angaben zu den Gesellschaftern, den „Eigentümern“ der Gesellschaft, sind auf dieser Auskunft aus dem Handelsregister nicht enthalten. Diese Angaben sind typischerweise in Gesellschafterlisten geführt. Als gültig zählt immer die letzte Gesellschafterliste, die aber auch mehrere Jahre alt sein kann.
Über folgende Angaben erteilt das Handelsregister jedermann Auskunft:
Abteilung A: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Abteilung B: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Diese Auskunft aus dem Handelsregister kann man direkt beim Amtsgericht / Registergericht vor Ort erhalten. Manche Bundesländer, wie Berlin oder Thüringen, führen ein zentrales Handelsregister auf Landesebene, andere wie NRW oder Bayern noch mehrere Dutzend verschiedene.
Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist kostenlos jedermann möglich. Die schriftliche Auskunft aus dem Handelsregister erhält man jedoch nur gegen Zahlung von Gerichtsgebühren. Wenn Sie diese Auskunft aus dem Handelsregister schnell benötigen, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie fahren selbst zum Handelsregister. Oder Sie beauftragen einen Rechercheservice, dort dauert es dann nur wenige Minuten, zumindest was die Übermittlung eines unbeglaubigten aktuellen Handelsregisterauszugs angeht, heute oft aktuell „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt. Natürlich kostet dies etwas mehr, als wenn man es selbst macht.
Auftragsformular ansehen: Auskunft aus dem Handelsregister