Auszug vom Handelsregister: Was bekomme ich zügig woher?

Auszug vom Handelsregister: Was bekomme ich zügig woher?

Welche Infos findet man eigentlich auf einem Auszug vom Handelsregister?

Dort sind die folgenden Angaben aufgeführt: Firma, d.h. der “Name” der Gesellschaft, die Adresse, der Gegenstand der Gesellschaft, die Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital sowie der Tag der letzten Eintragung.
Das sind die Infos auf einem aktuellen Auszug vom Handelsregister. Auf dem chronologischen Auszug finden Sie zusätzlich noch die mittlerweile gelöschten bzw. früheren Angaben, zurück bis in das Jahre 2005.
Die Gesellschafterliste, also die Liste der “Eigentümer” der Gesellschaft finden Sie übrigens auf dem Auszug von einem deutschen Handelsregister nicht, ausgenommen bei Personengesellschaften (KG, OHG). Diese Angaben sind jedoch auch beim Handelsregister gesondert als Liste abrufbar.
Woher bekommt man nun einen Auszug vom Handelsregister? Zunächst einmal direkt vom registerführenden Amtsgericht, dem Handelsregister vor Ort. Da können Sie selbst hingehen bzw. dieses selbst kontaktieren. Einsichtnahme ist dort jedermann kostenfrei möglich; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren. Wenn Ihnen diese zu lange dauert oder zu umständlich erscheint, dann sollten Sie einen gewerblichen Onlinedienst hinzuziehen.
Beachten Sie bitte: Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch oft “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das so zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Für einen Auszug aus dem Handelsregister könnten Sie diesen Link nutzen:

Auszug aus dem Handelsregister

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