Einen Auszug vom Registergericht bzw. der Registerabteilung beim dafür regional zuständigen Amtsgericht erhalten

Einen Auszug vom Registergericht bzw. der Registerabteilung beim dafür regional zuständigen Amtsgericht erhalten

Bei den deutschen Amtsgerichten gibt es das Registergericht, oft auch nur Abteilung für Registersachen genannt. Dort bekommen sie einen Auszug vom Registergericht betreffend:

Handelsregister
Vereinsregister
Genossenschaftsregister
Güterrechtsregister
Partnerschaftsregister

(mitunter in einigen Bundesländern auch das Schifffahrtsregister etc.)

Eintragungen in die einzelnen Register erfolgen nur aufgrund notariell beglaubigter Anmeldungen, seit 2007 dürften diese bei Handels- und Genossenschaftsregistersachen nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Alle Register und die eingereichten Dokumente können beim Registergericht von jedermann kostenlos eingesehen werden.
Neben der kostenfreien Einsicht in die veröffentlichten und historisch abgelegten einzelnen Eintragungen ist es auch möglich, gegen Gebühren beglaubigte und unbeglaubigte Kopien, also Auszüge oder Ausdrucke, zu erhalten.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal begrifflich keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis zur Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Woher bekommt man zügig so einen Auszug vom Registergericht, wenn man nicht selbst Einsicht nehmen möchte? Von hier (siehe Link unten), denn wir liefern Ihnen innerhalb kurzer Zeit, je nach Auftragsart, innerhalb von wenigen Minuten einen Auszug vom Eintrag einer Firma beim Registergericht, denn dort wird das Handelsregister geführt. Über jede Firma? Nein, unter Firma ist eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland) zu verstehen. Deshalb sind Selbstständige oder Gewerbetreibenden oder gar Freiberufler dort nicht geführt.

Den Auszug aus dem Registergericht erhalten Sie von uns elektronisch per E-Mail. Aus dem Auszug aus dem Registergericht geht neben der Firma, also dem “Namen” des Unternehmens, auch der Sitz (Adresse) und der Gegenstand der Gesellschaft hervor. Weitere Informationen auf dem Auszug aus dem Registergericht: Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung.

Den Auszug aus dem Registergericht bekommen Sie bei uns ohne Registrierung oder Mitgliedschaft oder irgendwelche Tricks. Bei Bedarf rufen wir für Sie auch einen amtlich beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister ab, ebenso Angaben zu den Gesellschaftern, in der Regel dann als Gesellschafterliste. Formular:

Auszug vom Registergericht

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