Handelsregister in der Bundesrepublik Deutschland nutzen
Was ist das deutsche Handelsregister? Welche Informationen enthält es?
Das Handelsregister ist in Deutschland ein öffentliches Verzeichnis bzw. Register, in welches Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Amtsgericht / Handelsregister erfolgen. Handelsregister sind in Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Manche Bundesländer, wie Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt oder das Saarland, führen ein einziges zentralisiertes Handelsregister, manche andere noch mehrere Dutzend verschiedene – wie Bayern oder NRW.
Das Handelsregister wird in zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Abteilung B die Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden im Handelsregister mit HRA bzw. HRB abgekürzt.
Anmeldungen zum Handelsregister (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, also notariell. Eintragungen erfolgen grundsätzlich auch nur auf Antrag. Unterbleibt eine erforderliche Anmeldung, dann kann das mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Die folgende Angaben werden im Handelsregister geführt: Firma / Sitz / vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) / Stammkapital / Rechtsform des Unternehmens
Über folgende Angaben erteilt das Handelsregister Auskunft:
Handelsregister – Abteilung A:
Firma, Rechtsform, Inhabers bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Handelsregister – Abteilung B:
Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, durch uns oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar.
Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deswegen zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Wenn Sie eine Auskunft aus dem Handelsregister benötigen: Handelsregister