Dokumente vom Handelsregister in München erhalten
Woher bekomme ich Auskunft vom Handelsregister in München?
Beim Handelsregister, deutschlandweit, nicht nur beim Handelsregister in München, kann man Informationen über GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und Ltd. (mit Niederlassung in Deutschland) erhalten. Die Einsichtnahme in das Handelsregister in München ist kostenlos, Auszüge bzw. Ausdrucke kosten jedoch auch bei Eigenrecherche Geld. Sie sollten sich allerdings sicher sein, dass die Sie interessierende Gesellschaft hier geführt wird, denn Bayern unterhält Handelsregister an noch insgesamt 21 verschiedenen Amtsgerichten.
Seit das Handelsregister in München vor einigen Jahren auf elektronische Registerführung umgestellt wurde, heißt der Handelsregisterauszug nun “Ausdruck aus dem Handelsregister”, unterschieden nach beglaubigt und unbeglaubigt, wobei die beglaubigte Form nun “amtlicher Ausdruck” heißt.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, durch uns schon oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deswegen zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Hier können Sie Infos aus dem Handelsregister in München anfordern: