Einen Auszug aus einem Handelsregister abrufen

Einen Auszug aus einem Handelsregister abrufen

Wo und wie kann man einen Auszug aus dem Handelsregister abrufen?

Das geht über das entsprechenden Registergericht, aber welches genau territorial zuständig ist, das müssen Sie zuerst herausfinden. Manche Bundesländer, wie Berlin, Sachsen-Anhalt, Bremen oder das Saarland, führen ein einziges zentrales Register, manche, wie NRW oder Bayern, noch mehrere Dutzend verschiedene.
Handelsregister sind in  Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche in jedem Fall Gebühren.

Gibt es eine schnellere und bequemere Bestellmöglichkeit?

Ja, denn wir liefern Ihnen in ca. 30 min, manchmal wenn nötig auch noch wesentlich schneller, einen Auszug aus dem Handelsregister über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland) online und im Original vom Amtsgericht bzw. dem Registerportal der Länder. Sie bekommen diesen Auszug aus dem Handelsregister auf elektronischem Wege im PDF-Format. Sie können diesen dann selbst ausdrucken oder auch nur abspeichern.

Welche Informationen finde ich auf so einem Auszug aus dem Handelsregister?

Aus dem Auszug aus dem Handelsregister geht neben der Firma, also dem “Namen” des Unternehmens, auch der Sitz (Adresse) und der Gegenstand der Gesellschaft hervor. Ebenso: Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung. Wichtig ist es dabei zu wissen, dass so ein Auszug verschiedene Formen haben kann: aktuell oder chronologisch. Der chronologische Auszug bildet den Werdegang der Gesellschaft in den letzten Jahren ab. Wenn man sich über eine Firma vor allem informieren möchte, dann ist diese Auszugsform zu bevorzugen. Wenn ein Auszug nur bei einer Behörde, Gericht oder Bank vorgelegt werden muss, dann reicht der aktuelle Auszug aus, allerdings könnte es sein, dass dies in der beglaubigten Form sein muss. Da sollten Sie sich vorher kundig machen, das spart unnötige Kosten.

Zu welchen Bedingungen erfolgt der Abruf?

Sie erhalten den Auszug aus dem Handelsregister online bei uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Auszug aus dem Handelsregister innerhalb von ca. 30 min oder schneller auf elektronischem Wege erhalten, erhalten Sie ebenso die Rechnung. Die Lieferzeit verlängert sich auf einige Tage, wenn der Auszug beglaubigt benötigt wird – dieser wird nur in klassischer Papierform verschickt, wegen des Siegels.

Über uns erhalten Sie gegen einen Aufpreis auch diesen beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister vom Amtsgericht, heut zumeist amtlicher Ausdruck genannt.

Zusätzlich können Sie auch noch weitere Dokumente bestellen: Kopien aus der Registerakte, worunter Gesellschafterlisten, Angaben zu früheren Geschäftsführern,  Gesellschaftsverträge, Verflechtungen, Jahresabschlüsse, Bilanzen etc. zu verstehen sind. Diese Dokumente übermitteln wir Ihnen dann meist auch innerhalb von Minuten, sofern es per Express-Auftrag geliefert werden soll.

Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen gleich dieses Formular, auf dem die unterschiedlichen Auszugsarten jeweils aufgeführt sind:

Auszug aus dem Handelsregister abrufen.

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