Handelsregisterauszug in Deutschland schnell erhalten

Handelsregisterauszug in Deutschland schnell erhalten

Woher bekommt man schnell einen Handelsregisterauszug über eine Firma aus Deutschland?

Die Angaben aus dem Handelsregister kann man direkt beim regional zuständigen Amtsgericht/ Registergericht vor Ort erhalten. Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist kostenlos jedermann möglich. Eine schriftliche Auskunft aus dem Handelsregister erhält man jedoch auch bei Eigenrecherche nur gegen Zahlung von Gerichtsgebühren.

Wenn Sie diese Auskunft aus dem Handelsregister schnell benötigen, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten: Entweder Sie fahren selbst zum Handelsregister oder schreiben es an. Sie solten natürlich an der richtigen Stelle nachfragen – bedenken Sie, dass manche Bundesländer ein  einziges zentrales Handelsregister führen (beispielsweise Thüringen, Bremen, das Saarland oder Berlin), aber manch andere noch mehrere Dutzend verschiedene Handelsregisterstandorte besitzen (wie Bayern oder NRW).
Oder Sie beauftragen einen Rechercheservice, dort dauert es dann oft nur wenige Minuten. Natürlich kostet dies etwas mehr, als wenn man es selbst machen würde.

Aus einem Handelsregisterauszug geht hervor: Firma, also der “Name” des Unternehmens, Betriebssitz (= Adresse), der Geschäftszweck der Gesellschaft, die Rechtsform, die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung. Die Angaben zu den Gesellschaftern, den “Eigentümern” der Gesellschaft, sind auf dieser Auskunft aus dem Handelsregister nicht enthalten. Diese Angaben sind typischerweise in Gesellschafterlisten geführt. Als gültig zählt immer die letzte Gesellschafterliste, die aber auch mehrere Jahre alt sein kann. Auch diese kann durch uns beschafft werden.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis zur Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Auftragsformular ansehen: Handelsregister-Auszug

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert