Handelsregisterauszug Niederlande – einfach hier anfordern.

Handelsregisterauszug Niederlande – einfach hier anfordern.

Wenn Sie einen Handelsregisterauszug Niederlande anfordern wollen, dann geht das hier schnell und unkompliziert.
Das Handelsregister der Niederlande wird seit einigen Jahren zentral bei der Kamer van Koophandel (KvK)  in Rotterdam geführt.
Die dort gegen Gebühr abrufbaren Dokumente sind natürlich in niederländischer Sprache verfasst. Seitens der KvK wird auch eine unbeglaubigte Übersetzung ins Englische angeboten, allerdings nur vom Handelsregisterauszug. Die andere vom den Firmen selbst eingereichten Dokumente sind in den meisten Fällen nur auf Niederländisch erhältlich.

Aber auch ohne Kenntnis des Niederländischen ist es durchaus möglich, einen Handelsregisterauszug aus den Niederlanden diejenigen Informationen zu entnehmen, die man wünscht. Allerdings sollte man sich sicherheitshalber vorab einige Begriff übersetzen lassen. Einen Kurzüberblick gibt es hier. Für weitere Übersetzungen gibt es zahlreiche Portale im Internet.
Im Handelsregister der Niederlande sind auf dem Handelsregisterauszug auch, anders als in Deutschland, bei der sehr häufigen Rechtsform B.V.  (vergleichbar der GmbH) automatisch die Gesellschafter der jeweiligen Gesellschaft mit aufgeführt, bei denen es sich oftmals aber auch wiederum um Gesellschaften handelt. Für Aufklärung sorgt hier das Dokument Gruppenstruktur. Trotzdem kann man am Ende nicht zu 100% sagen, wer wirklich alles Gesellschafter ist. Man kann nicht alle Stimmanteile exakt zuordnen, weil nciht alle veröffentlicht werden. Eine gesonderte Bestellung einer Gesellschafterliste entfällt daher.

Ein Handelsregisterauszug aus den Niederlanden kann im PDF-Format abgerufen werden, der dann über uns innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung steht. Dei Besonderheit ist hier, dass dieser PDF-Auszug als elektronisch zertifiziert und damit als beglaubigt gilt. Die elektronische Beglaubigung ist für eine Weiterleitung per email gedacht. Wenn dieser Auszug ausgedruckt wird, dann ist diese Art der Beglaubigung nicht mehr vorhanden.

Es gibt aber auch einen “normalen” beglaubigten Handelsregisterauszug, der nicht an die elektronische Übermittlung gebunden ist. Dieser liegt als reines Papierdokument vor.

Beispiel - Fußnote papierbeglaubigter Handelsregisterauszug Niederlande
Beglaubigungsvermerk auf dem beglaubigten Handelsregisterauszug aus den Niederlanden.

Dieser von der KvK beglaubigte Handelsregisterauszug muss natürlich erst in den Niederlanden erstellt werden und wird Ihnen dann per Post übermittelt.

Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauszug Niederlande – hier abrufen

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