Handelsregisterauszug zu einer brit. Limited Company

Handelsregisterauszug zu einer brit. Limited Company

Wo kann man eigentlich zügig einen Handelsregisterauszug über eine Limited Company aus England abrufen?

Limited Company (Ltd.) wird im britischen Gesellschaftsrecht eine nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung genannt. Sie ist im Vereinigten Königreich auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt  ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (GmbH).  Eine Limited Company ist zwar im Handelsregister von England, dem Companies House registriert, wenn diese jedoch in Deutschland tätig ist, dann muss sie sich auch in Deutschland beim jeweiligen regional zuständigen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung registrieren. Der Handelsregisterauszug dieser Zweigniederlassung der Ltd. ist insofern günstiger, weil dieser Handelsregisterauszug dem in Deutschland gebrächlichen Handelsregisterauszug entspricht. Man sollte deshalb versuchen, zunächst den Auszug in Deutschland abzurufen, dann, sofern noch nötig, auch in England. Ein weiterer Vorteil ist, dass dieser in deutscher Sprache abgefasst ist und generell übersichtlicher, während der Handelsregistauszug vom Handelsregister in England u.U. aus sehr vielen Einzeldokumenten besteht und noch dazu auf Englisch ist.

Der Handelsregisterauszug über eine Limited Company in Deutschland verrät alle relevanten Informationen, außer die Gesellschafterverhältnisse. Auch beim Geschäftszweck müssen Abstriche gemacht werden, da dieser laut englischer Rechtsauffassung ohnehin nur sehr grob aufgeführt werden muss. Aber er gibt einen Überblick. Wenn es jedoch detaillierter und genauer sein soll, dann empfiehlt sich der Abruf des Registerauszuges beim Handelsregister in England in einem stufenweisen Vorgehen.

Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt  gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.
Sie erhalten den Handelsregisterauszug über eine Limited Company durch uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung oder Login-Daten innerhalb weniger Minuten. Und: Wenn die Ltd. keine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält und keine Handelsregisterauszug abgerufen werden kann, dann bleibt es kostenfrei für Sie.

Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauszug Limted Company

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