Handelsregisterauszug München vom Amtsgericht erhalten

Handelsregisterauszug München vom Amtsgericht erhalten

Wie und vor allem woher bekomme ich schnell einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht München?

Auch für München gilt: Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug München, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, durch uns oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Beachten Sie, dass Bayern neben München 20 weitere verschiedene Handelsregisterstandorte führt und Sie schon im richtigen suchen sollten. Einsichtnahme ist jedermann kostenfrei möglich; Auskünfte oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug, auch (nicht amtlicher, normaler) „Ausdruck“ aus dem Handelsregister“ genannt, erhalten Sie von uns innerhalb von einer Stunde oder schneller per E-Mail im PDF-Format. Sie können sich den Handelsregisterauszug vom Amtsgericht München dann abspeichern und bei Bedarf ausdrucken.
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht München können wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. vier Werktagen liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost an Sie verschickt werden.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht München wird, wie bei anderen Amtsgerichten auch, als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht München

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