Handelsregistereintragung – Wo erhält man Informationen?
Handelsregistereintragung – wie komme ich schnell an Informationen?
Handelsregistereintragung zu einer GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG (haftungsbeschränkt) und Ltd. (Zweigniederlassung in Deutschland) suchen? Dann ist dafür das für den Sitz der jeweiligen Gesellschaft oder Firma zuständige Amtsgericht und dort das Registergericht zuständig, das das jeweilige Handelsregister führt.
Es gibt Länder wie Berlin, Bremen, das Saarland oder Thüringen mit einem zentralen Handelsregisterstandort, aber auch solche wie Bayern oder NRW mit mehreren Dutzend verschiedenen Standorten.
Handelsregister sind in Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Man kann jedoch auch deutschlandweit im sog. Registerportal der Länder prüfen, allerdings kann man dort nur recherchieren, einen Ausdruck über einen Eintrag in das Handelsregister bekommt man hier nur als angemeldeter Nutzer und eben auch nur gegen Entgelt.
Welche Angaben sind in einer Handelsregistereintragung zu finden?
Die Firma ( = Name des Unternehmens), der Sitz (Adresse), der Geschäftsgegenstand, Stammkapital und die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen). Die Gesellschafterangaben sind dort in einer Handelsregistereintragung nicht aufgeführt, außer bei Kommanditgesellschaften.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine traditionellen Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, durch uns oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Sie erhalten von uns innerhalb sehr kurzer Zeit alle Angaben über eine Handelsregistereintragung unverändert übermittelt, nachdem wir diese beim Handelsregister für Sie abgerufen haben. Diesen schriftlichen, unbeglaubigten Auszug über eine Handelsregistereintragung erhalten Sie im PDF-Format, die Rechnung dann auf gleichem Weg oder wenn gewünscht per Briefpost, ebenso kann eine Liste über die Gesellschafter abgerufen werden.
Auftragsformular: Handelsregistereintragung prüfen