Dokumente vom Registergericht Hamburg anfordern
Woher bekomme ich schnell Informationen vom Registergericht Hamburg?
Vom Registergericht Hamburg kann man Informationen über eine in dessen Zuständigkeitsbereich ansässige Kapitalgesellschaft erhalten wie z.B. GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und Ltd. (deutsche Niederlassung). Die schriftliche Auskunft vom Registergericht Hamburg heißt traditionell Handelsregisterauszug, sofern es das Handelsregister betrifft, denn beim Registergericht befinden sich auch andere Register, wie z.B. das Vereinsregister.
Dies ist nicht nur beim Registergericht Hamburg so, auch bei den anderen Registergerichten in Deutschland. Seit Umstellung der Handelsregister auf elektronische Registerführung im Jahre 2005 wird dazu auch oft aktueller “Ausdruck aus dem Handelsregister” gesagt, allerdings sind auch die alten Begriffe noch weitgehend üblich.
Einsichtnahme in ein deutsches Handelsregister ist jedermann kostenfrei möglich; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Einen Ausdruck aus dem Registergericht Hamburg können Sie auch über den unten aufgeführten Link erhalten, wenn Sie nicht selbst zum Registergericht Hamburg gehen wollen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den von uns erhaltenen Auszug aus dem Registergericht Hamburg abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Registergericht Hamburg können wir Ihnen derzeit innerhalb von drei bis fünf Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das, wie gesagt, schon einige Werktage dauern.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Registergericht Hamburg, wie bei den anderen Amtsgerichten auch, als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug.
Auftragsformular: Registergericht / Handelsregister Hamburg”