Auskunft von einem Vereinsregister in Deutschland anfordern

Auskunft von einem Vereinsregister in Deutschland anfordern

Schnelle Lieferung durch versierten Dienstleister möglich

Wenn man eine Auskunft aus dem Vereinsregister von Deutschland benötigt, dann steht man vor der Frage, wie dies schnell und unkompliziert abgewickelt werden kann.
Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register, in dem jeder die Möglichkeit hat, sich über rechtliche Verhältnisse eingetragener Vereine zu informieren. Schriftliche Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren. In das Vereinsregister werden nichtwirtschaftliche Vereine, d.h. Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, eingetragen.
Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein Rechtsfähigkeit, d.h. er erhält die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und nimmt als solcher selbständig unter seinem Namen am Rechtsleben teil.
Das Vereinsregister wird jeweils bei den Amtsgerichten vor Ort geführt, im Gegensatz zum Handelsregister wurden die örtlichen Vereinsregister bisher kaum zusammengefasst. Insofern kann man die regionale Zuständigkeit meist recht schnell in Erfahrung bringen.
Auf einem Vereinsregisterauszug finden man über den eingetragenen Verein alle relevanten Informationen.
Sie bekommen diesen Vereinsregisterauszug durch uns schnell auf elektronischem Wege und im PDF-Format. Sie können sich diesen dann selbst ausdrucken.
Aus dem Vereinsregisterauszug geht hervor: Vereinsname (Name und Sitz), vertretungsberechtigte Personen und Regeln, Datum der Satzung, Tag der letzten Eintragung.

Über den unten sichtbaren Link erhalten Sie den Vereinsregisterauszug durch einen erfahrenen Dienstleister ohne Mitgliedschaft und ohne Logindaten bzw. irgendwelche Tricks. Der Vereinsregisterauszug geht Ihnen in der angegebenen Zeit per E-Mail zu, ebenso die Rechnung. Beides kann auch ohne Aufpreis auch oder nur per Post zugeschickt werden.
Gegen einen Aufpreis (wegen der Beglaubigungsgebühren) kann auch ein amtlich beglaubigter Vereinsregisterauszug vom Amtsgericht geliefert werden. Dieser steht Ihnen dann nach einigen Tagen zur Verfügung, denn dieser wird nur in Papierform erstellt und kann deswegen nur per Briefpost übermittelt werden.

Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen dieses Formular:

Vereinsregisterauszug abrufen

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