Was ist, was beinhaltet das elektronische Handelsregister?
Was ist das elektronische Handelsregister, was macht seine Besonderheiten aus?
Seit der Umstellung der lokalen Handelsregister auf eine elektronische Registerführung in den Jahren ab 2005 gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Der frühere Handelsregisterauszug heißt nun “Ausdruck aus dem Handelsregister”, jedoch der traditionelle Begriff “Handelsregisterauszug” wird noch genutzt. Im Zuge der Umstellung auf das elektronische Handelsregister wurde auch der bisherige “Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung” umgetauft. Dieser heißt nun “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”, der normale, unbeglaubigte, zur Unterscheidung dazu oft “nicht amtlicher Ausdruck” – auch wenn er natürlich von Amts wegen erstellt wird. Aber die alten Begriffe haben nach wie vor noch Geltung, man versteht beim elektronischen Handelsregister trotzdem, was gemeint ist.
Handelsregister sind in Deutschland für jedermann kostenfrei einsehbar; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Einen Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie auch hier bei uns erhalten binnen einer Stunde oder sogar noch schneller per E-Mail im PDF-Format, über den Link, wenn Sie nicht selbst zu einem der Handelsregister gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den dort erhältlichen Auszug aus dem elektronischen Handelsregister abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht bzw. dem elektronischen Handelsregister können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. vier bis fünf Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost verschickt werden.
Aus dem online übermittelten Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister bzw. dem Handelsregisterauszug gehen folgende Angaben hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Elektronisches Handelsregister / Auskunftsarten unter zeitl. Aspekt:
1. Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister führt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge auf.
3. Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung, in der Regel bis ca. 2005-2007. Dieser Ausdruck ist demzufolge nicht aktuell, denn er endet in jenen Jahren.
Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister durch uns online ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Ausdruck von einem Handelsregister online innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung auf gleichem Weg oder wenn gewünscht per Briefpost zu.
Auftragsformular anschauen: Handelsregister-elektronisch