Auszug erhalten aus einem aktuellen Ltd.-Handelsregister

Auszug erhalten aus einem aktuellen Ltd.-Handelsregister

Woher bekomme ich einen Handelsregisterauszug über eine englische Ltd.?

Diese Gesellschaften sind beim Handelsregister in England registriert, beim Companies House in Cardif. Das arbeitet de facto als Ltd.-Handelsregister, dort kann man eine Vielzahl von Dokumenten über eine einzelne englische Limited abrufen, jedoch kostenpflichtig (Kreditkarte), versteht sich.
Es gibt Unterschiede zum Handelsregister in Deutschland, da eine Ltd. viel häufiger Unterlagen einreichen muss, was schnell zu einer Vielzahl von hinterlegten und abrufbaren Dokumenten führt – wer sich in der großen Dokumentenmenge nicht auskennt, kann leicht auch zuviel und damit zu teuer bestellen. Neben einer guten Kenntnis der englischen Sprache ist auch Fachwissen nötig, z.B., dass ein Annual Report einer Jahresbilanz gleichkommt, ein Director der Geschäftsführer, ein Shareholder ein Gesellschafter ist usw. Es ist daher günstig, mit dem Abruf von Dokumenten jemanden zu beauftragen, der sich damit auskennt bzw. Erfahrungen mit dem Aufbau des Handelsregisters in England hat. Sonst kann es teuer werden.
Tipp: Wenn die englische Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Wenn man es genauer wissen will, dann sollte man allerdings auch beim Handelsregister in England prüfen, denn es ist schon vorgekommmen, dass die Zweigniederlassung in Deutschland noch registriert war, die eigentliche englische Ltd. beim Handelsregister in England aber bereits gelöscht war. Das kann passieren, wenn eine englische Ltd. gegenüber dem Handelsregister England bestimmte Pflichten versäumt hat, gelöscht wurde und dies dem deutschen Handelsregister nicht mitgeteilt wurde und einfach weiter geschäftlich aktiv ist. Über die Gründe kann man nur spekulieren.
Bei allen Londoner Turbulenzen um den EU-Austritt  gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass es im Vereinigten Königreich politische Entwicklungenen bis hin zu einer erneuten landesweiten Abstimmung zur Austrittsentscheidung oder den so genannten „kalten“, also weitestgehend ungeregelten, Brexit geben könnte,  dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch in der verlängerten Brexit-Frist bis Januar 2020 und danach angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.
Wir holen seit Jahren Auskünfte über englische Ltd. ein und wissen, welche Datensätze relevant sind und welche eher nicht und behalten auch mögliche Auswirkungen der Brexit-Verhandlungen im Auge.
In der Regel können wir relevante Dokumente innerhalb von wenigen Stunden übermitteln.

Auftragsformular:   Ltd.-Handelsregister

Kommentare sind geschlossen.