Ein amtlicher Ausdruck / Abdruck vom Handelsregister

Ein amtlicher Ausdruck / Abdruck vom Handelsregister

Amtlicher Ausdruck Handelsregister – Was meint der Begriff –  Ist denn nicht alles amtlich, was von einem Amtsgericht kommt?

Die Antwort: Ein amtlicher Ausdruck / Abdruck stellt heute einen beglaubigten Auszug aus den beim Handelsregister vorhandenen Daten zu einer Kapitalgesellschaft dar. Diese Zusammenfassung wird auch als Handelsregisterauszug bezeichnet und der amtliche Ausdruck ist dann ein zusätzlich amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister.
Wenn man auf die Beglaubigung verzichtet, dann erhält man einen “aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister”. Das ist dann die unbeglaubigte Form, heute oft “nicht amtlich” genannt. (Jedermann kann kostenfrei in deutsche Handelsregister einsehen; Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.)
Mit amtlich ist also im Sinne des Handelsregisters aktuell “beglaubigt” gemeint, von Amts wegen sind ja beide erteilt und überdies inhaltsgleich. Sie unterscheiden sich nur in ihrer Weiterverwendbarkeit: Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, durch uns oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck/Abdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deswegen zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Welcher Versionen gibt es vom Ausdruck / Abdruck aus dem Handelsregister?

Ob amtliche oder nicht amtliche, unbeglaubigte Ausdrucke aus dem Handelsregister, es gibt diese in drei Versionen unter zeitl. Aspekt:
1. Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister Online gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister Online gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister

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