Wann muss man eine Handelsregistereintragung vornehmen?

Wann muss man eine Handelsregistereintragung vornehmen?

Ab wann muss man als Gesellschaft eine Handelsregistereintragung beim zuständigen Registergericht vornehmen lassen?

Eine Handelsregistereintragung erfolgt zunächst nur auf eigene Initiative, dass heißt, eine Eintragung ohne eigenes Zutun erfolgt nicht.
Zur Handelsregistereintragung besteht für einen Gewerbetreibenden diese Verpflichtung nur, wenn er ein Unternehmen besitzt, welches nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Aber auch wenn dies noch nicht der Fall ist, kann man sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, sofern es sich um gewerblich tätige Unternehmen handelt. Freiberufler hingegen können keine Handelsregistereintragung vornehmen lassen.
Sobald Sie jedoch eine Handelsregistereintragung freiwillig vornahmen lassen, dann wird zum Zeitpunkt der Eintragung die Kaufmannseigenschaft begründet.

Aber ab wann ist eine Handelsregistereintragung denn nun Pflicht?

Dabei sind folgende Kriterien auf dem Wege der Einzelfallprüfung heranzuziehen: Umsatz, Betriebskapital, räumliches Ausmaß des Geschäftsbetriebs, Anzahl der Arbeitnehmer, bereits in Anspruch genommene Kredite, bereits bestehende Zweigniederlassungen usw.
Diese Einzelfallprüfung führt dann zu einem Ergebnis, nämlich ob eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister besteht oder nicht.

Wenn Sie Auskunft darüber haben möchte, ob über eine Firma eine Handelsregistereintragung vorliegt, so können Sie dies über den nachfolgenden Link prüfen bzw. auch gleich einen Auszug/Ausdruck über eine Handelsregistereintragung anfordern. Wenn keine Handelsregistereintragung vorhanden ist, dann bleibt es natürlich kostenfrei für Sie.
Selbstverständlich können Sie auch selbst Einsicht in das zuständige Handelsregister nehmen; Einsichtnahme ist für jedermann kostenfrei, Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche in jedem Fall Gebühren. Über einen Dienstleister funktioniert es in aller Regel schneller – wenn gewünscht, liegt schon binen weniger Minuten ein für sie nutzbares Ergebnis vor.

Hier geht es weiter: Auskunft über eine Eintragung im Handelsregister

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